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AGB

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil eines Behandlungsvertrages, der mit der verbindlichen Buchung eines Termin abgeschlossen wird.

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma "loslassen" und dem Klienten, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 2 Vertragsabschluss

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich der/die KlientIn und die Praxis loslassen zum Zweck einer Beratung, einem Vorgespräch oder einer Therapie auf einen Termin einigen. Die Praxis loslassen ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche die Praxis loslassen aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die Therapeutin durch die Behandlung in Gewissenskonflikte kommen könnte.

 

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

a) Die Praxis loslassen erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Hypnosetherapie zur Beratung, Coaching und Therapie beim Klienten anwendet.

 

b) Über die Therapiemethoden entscheidet in letzter Instanz der Therapeut aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung in Absprache mit dem Klienten. Die Praxis loslassen weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotene Therapie nicht den Besuch bei einem Arzt, Psychologen oder Heilpraktiker ersetzt. Auch das Absetzen von etwaigen Medikamenten oder Therapien fällt ausschliesslich in den Verantwortungsbereich des Klienten und wird von der Praxis loslassen in keiner Form befürwortet oder abgelehnt. Im Zweifelsfalle ist die oben erwähnte Fachperson (Arzt, Psychologe oder Heilpraktiker) zu konsultieren.

 

c) Die Sitzungsteilnahme an einer Einzelsitzung oder einem Coaching ist grundsätzlich nur möglich, sofern der/die KlientIn nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet (z.B. Covid-19). Mit Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt der/die KlientIn, eigenverantwortlich durch geeignete Massnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.

 

§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien

a) Sollte der/die KlientIn einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss er/sie ihn daher spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen. Nach dieser Frist verrechnet loslassen 50% der vereinbarten Stunden (Preis pro Stunde gemäss aktueller Preisliste).

b) Sollte die Praxis loslassen einen Termin kurzzeitig absagen und die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin nicht erbringen können, kann die Praxis loslassen für allfällig entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden. Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

 

c) Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 10 Minuten beträgt.

d) Die Praxis loslassen kann naturgemäss keine Garantien für Sitzungsresultate gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.

 

e) Sowohl der/die KlientIn als auch die Praxis loslassen sind berechtigt, die Behandlung jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzubrechen. Geht der Behandlungsabbruch vom Klienten aus, gilt der Preis für die begonnene Sitzung als geschuldet. Geht der Behandlungsabbruch von der Praxis loslassen aus, entfällt das Honorar. Der/die KlientIn hat in beiden Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

§ 5 Vergütung

Die Praxis loslassen hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gelten die Sätze, die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung aktuell sind. Die Zahlung des Sitzungshonorars ist direkt nach Sitzungsende fällig. Sie kann in bar oder mit einem unter Zahlungsmethoden aufgeführten Zahlungsmittel beglichen werden.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

a) Die Praxis loslassen behandelt die Klientendaten streng vertraulich und erteilt keinerlei Auskünfte an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten. Davon ausgenommen sind einzig Erziehungsberechtigte, falls der/die KlientIn nicht mündig ist. In diesem Fall obliegt es der Einschätzung des Therapeuten, welche Inhalte der Therapiesitzung an die Erziehungsberechtigten weitergegeben werden.

 

b) Absatz a ist nicht anzuwenden, wenn der Praxis loslassen eine schriftliche, ausdrückliche Zustimmung des Klienten vorliegt, bestimmten Personen Auskunft erteilen zu dürfen oder wenn die Praxis loslassen auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder eines Urteils eines Schweizer Gerichts zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist.

 

c) Über den Umgang mit digitalen Daten gibt die nachfolgende Datenschutzverordnung Auskunft.

 

§ 7 Dienstleistungen von Drittanbietern

Die Praxis loslassen haftet nicht für die Vermittlung von Kontakten zu Drittanbietern. Die Praxis loslassen haftet ausdrücklich auch nicht für Kontakte, die durch die Praxis loslassen zu Stande gekommen sind.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.

 

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Uster ZH. Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht. 

Stand: März 2023

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